Nach dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für ArbeitnehmerInnen und für die meisten PraktikantInnen in Höhe von 8,50 Euro Brutto je Zeitstunde. Dies gilt auch für Ihre Tätigkeit als Sprecher/in. Das Mindestlohngesetz schreibt unter anderem zwingend die Dokumentation des Arbeitsbeginns und der Dauer der Arbeit vor. Bitte beachten Sie, dass eine abschließende Bearbeitung Ihrer Gagenabrechnung nur dann erfolgen kann, wenn der Arbeitsbeginn, das Arbeitsende und die Dauer der Pause korrekt auf dem Arbeitsvertrag / Gagenschein angegeben wurden.
Verlobt oder Single sind keine Familienstände. Hier nur folgend genannte Familienstände verwenden: ledig (= noch nie verheiratet oder verpartnert gewesen), verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft, getrennt lebend, geschieden, verwitwet.
Nicht-EU-Burger: Ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis muss als Scan oder in Kopie vorliegen. Es ist nicht ausreichend, diese am im Studio vorzuzeigen.
Ihre Sozialversicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis, auf offiziellen Schreiben Ihrer Krankenkasse, Schreiben der Deutschen Rentenversicherung oder kann bei Ihrer Krankenkasse telefonisch erfragt werden. Die Sozialversicherungsnummer wird gemäß §147 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch nach Maßgabe der folgenden Absätze gebildet: Bereichsnummer, Geburtsdatum, Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens, Seriennummer und Prüfziffer (Muster Sozialversicherungsausweis/SV-Nummer Deutsche Rentenversicherung Bund). Die Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer und die genaue Nennung der Krankenkasse (z.B. AOK Rheinland/Hamburg in Hamburg) ist unbedingt erforderlich bei:
sowie unabhängig vom sozialen Status bei:
Status
Sie können nur einen Status haben! Sind Sie z. B. Student, können Sie nicht gleichzeitig den Status selbstständig haben. Geben Sie hier bitte nur
einen und Ihren korrekten sozialversicherungsrechtlichen Status an.
Allgemein:
Bescheinigungen über den Versichertenstatus (Beitragsberechnung, Mitgliedsbescheinigung) sind ab Zeitpunkt der Ausstellung des Dokuments ein Jahr
gültig. Kopien von Krankenkassenkarten sind als Nachweis nicht ausreichend. Aus der Bescheinigung muss der Status hervorgehen (freiwillig versichert oder pflichtversichert).
Kinder, SchülerInnen bis 15 Jahre:
kein Statusnachweis
ArbeitnehmerInnen, Beamte:
Angabe zu Name und Ort des Arbeitgebers / der Dienststelle
SchülerInnen ab 16 Jahre:
gültiger Schülerausweis
SchülerInnen ab 25 Jahre:
gültiger Schülerausweis und Bescheinigung über den Versichertenstatus bei der Krankenkasse (Beitragsberechnung, Mitgliedsbescheinigung)
Freiwilligendienst:
schriftlicher Nachweis mit Gültigkeitsangabe über die Teilnahme
StudienbewerberInnen unter 25 Jahre:
Nachweis über die Bewerbung an einer Hochschule / Eingangsbestätigung der Hochschule
StudienbewerberInnen über 25 Jahre:
Nachweis über die Bewerbung an einer Hochschule / Eingangsbestätigung der Hochschule und Bescheinigung über den Versichertenstatus bei der
Krankenkasse (Beitragsberechnung, Mitgliedsbescheinigung)
StudentInnen bis 29 Jahre:
gültige Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Fachsemester
StudentInnen ab 30 Jahre:
gültige Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Fachsemester und Bescheinigung über den Versichertenstatus bei der Krankenkasse
(Beitragsberechnung, Mitgliedsbescheinigung)
Selbstständige:
Gewerbeschein und Bescheinigung über den Versichertenstatus bei der Krankenkasse (Beitragsberechnung, Mitgliedsbescheinigung)
Freiberufler:
Mitteilung des Finanzamts über die Steuernummer / letzter Steuerbescheid und Bescheinigung über den Versichertenstatus bei der Krankenkasse
(Beitragsberechnung, Mitgliedsbescheinigung) bei freiberuflichen Künstlern ist eine Mitgliedsbescheinigung der KSK als Nachweis ausreichend.
RentnerIn unter 65 Jahre:
Rentenversicherungsausweiß
RentnerIn ab 65 Jahre:
kein Statusnachweis
Auszubildende (schulische Ausbildung):
gültiger Schülerausweis (ab 25 Jahre zusätzlich auch eine Bescheinigung über den Versichertenstatus bei der Krankenkasse)
Auszubildende (betriebliche/duale Ausbildung):
Name und Ort des Arbeitgebers
Bei der Abrechnung Ihrer Gage müssen wir zwischen Hauptbeschäftigung (Steuerklasse 1 – 5) und Nebenbeschäftigung (Steuerklasse 6) unterscheiden.
Entweder:
Sie beziehen aktuell Einkommen, das nach Ihren individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet wird. Dies ist dann Ihre Haupbeschäftigung (Steuerklasse 1 – 5). Ihre Komparsengage wird als Nebenbeschäftigung (Steuerklasse 6) abgerechnet.
oder
Sie beziehen aktuell kein Einkommen, das nach Ihren individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet wird. Wir können Ihre Komparsengage als Hauptbeschäftigung (Steuerklasse 1 – 5) abrechnen.
Was passiert, wenn Ihrerseits kein Kreuz gesetzt wurde?
Loft Tonstudios GmbH wird Sie kontaktieren, um diese Frage zu klären. Ohne Klärung dieser Frage erfolgt keine kurzfristige Abrechung. Erhalten wir
Ihrerseits keine Antwort, werden wir Ihre Komparsengage als Nebenbeschäftigung uber Steuerklasse 6 abrechnen.
Was passiert, wenn Ihrerseits ein falsches Kreuz gesetzt wurde?
Wenn Sie aktuell Einkommen beziehen, das nach Ihren individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet wird (z.B. Gehalt), und Sie geben uns an, dass wir
Ihre Komparsengage als Hauptbeschäftigung abrechnen können, wird in der Folge Ihr Einkommen aus Ihrer Hauptbeschäftigung (z.B. Gehalt) bei der nächsten Abrechnung uber Lohnsteuerklasse 6
abgerechnet. Unsere Meldung Ihrer Beschäftigung als Synchronsprecher als Hauptbeschäftigung hat nämlich zur Folge, dass Ihre eigentliche Hauptbeschäftigung als Nebenbeschäftigung eingestuft wird.
Dies hat für Sie relevante Nachteile.
Bitte füllen Sie diesen Teil des Gagenscheins mit besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit aus! Wenn wir Ihren Synchroneinsatz als Hauptbeschäftigung gemeldet haben, können wir die Einstufung Ihres aktuellen Einkommens als Nebenbeschäftigung nicht korrigieren! Das kann nur Ihr Hauptarbeitgeber oder die Stelle von der Sie Ihr Haupteinkommen beziehen.
LOFT VOICES is a service by professionals for professionals. The focus is on the presentation of voiceover artists/singers on our website loftstudios.de. We pay attention to the adherence to professional standards, which have proven themselves in the audio
business.